Mit dem Ziel, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und die Anstrengungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5°C fortzusetzen, einigten sich die Vertragsparteien des Pariser Abkommens auf eine verbindliche, globale, quantifizierte Begrenzung der Treibhausgasemissionen. Um dieses globale Klimaschutzziel zu erreichen, legen die Staaten nationale Beiträge zur Bekämpfung des Klimawandels fest. Derzeit führt die Vertragsstaatenkonferenz die erste globale Bestandsaufnahme im Rahmen des Pariser Abkommens durch, um die kollektiven Fortschritte der Staaten bei der Erreichung ihres gemeinsamen Klimaschutzziels zu bewerten. Auf der Grundlage dieser globalen Bestandsaufnahme sollen die Staaten sodann ihre bestehenden nationalen Beiträge verstärken, um sie an das gemeinsame 1,5°C/2°C-Ziel anzupassen.
Im Rahmen des Pariser Abkommens haben sich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten darauf verständigt, die Treibhausgasemissionen EU-weit bis 2030 um mindestens 55% gegenüber 1990 zu reduzieren. Zur Umsetzung dieses europäischen Klimaschutzziels setzt die EU auf eine Drei-Säulen-Strategie, die nach Sektoren differenziert ist. Der Vortrag analysierte diese EU-Klimaschutzstrategie für die Umsetzung des Pariser Abkommens, die aktuelle Entwicklung im Rahmen des Green Deals und die Herausforderungen der Energiekrise infolge der russischen Invasion der Ukraine.
Das Institut für Völkerrecht bedankt sich bei Prof. Charlotte Kreuter-Kirchhof für den Besuch in Graz und für den interessanten GILDS-Vortrag sowie ihre Kommenteirung im Rahmen des ILC-Workshops am darauffolgenden Tag. Weiterer Dank gilt allen Präsenz- sowie OnlineteilnehmerInnen für die sehr angeregte Diskussion.
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