Der gegenwärtige Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Erika de Wet befasst sich mit einer spezifischen Kontroverse hinsichtlich der Intervention auf Einladung, nämlich, ob nach dem allgemeinen Völkerrecht eine zeitliche Nähe zwischen der erteilten Einwilligung des einladenden Staates und der Leistung der militärischen Unterstützung erforderlich ist. Insbesondere wird untersucht, ob die vorangehende Zustimmung ad hoc zur Intervention gegeben werden muss, oder ob diese ebenso ex ante durch eine sogenannte Pro-Invasions-Vertragsklausel erfolgen kann. Vor allem in Afrika wurden Anfragen zur militärischen Unterstützung nach Ende des Kalten Krieges auf regionale oder subregionale Organisationen aufgrund deren Vertragsrahmen, welcher ad hoc sowie ex ante Interventionen auf Einladung ermöglicht, ausgeweitet. In Bezug auf ex ante Pro-Invasions-Vertragsklauseln innerhalb des regionalen Sicherheitsrahmens sind zwei Artikel einer besonderen Beachtung würdig. Hierzu zählen Artikel 4 lit h des Gründungsstatutes der Afrikanischen Union (AU) aus dem Jahr 2000 sowie Artikel 25 des Protokolls über den Mechanismus zur Konfliktverhütung,-bewältigung, -lösung, Friedenserhaltung und Sicherheit der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft aus dem Jahr 1999.
Vgl. Erika de Wet, 'Militärische Unterstützung aufgrund einer Ex-ante-Zustimmung: Verstoß gegen Artikel 2 (4) der UN Charta?' (2020) 93 Die Friedens-Warte 413-429.