Christian Pippan, St. Germain und der Minderheitenschutz, in: Andreas Raffeiner (Hg.), 100 Jahre Staatsvertrag von St. Germain – Der Rest ist Österreich! (Wien: Facultas 2020) 135–150.
Am 16. Juli 1920 trat der Staatsvertrag von St. Germain zwischen Österreich und 27 „alliierten und assoziierten“ Staaten formell in Kraft. Er war einer jener (insgesamt fünf) Pariser Vorortverträge, mit denen der Erste Weltkrieg auch formal-rechtlich beendet wurde. Wie alle anderen aus der Pariser Friedenskonferenz von 1919/20 hervorgegangenen Verträge mit den ehemaligen Zentralmächten enthielt auch der Vertrag von St. Germain wichtige und in dieser Form neuartige Bestimmungen zum Schutz von Minderheiten; Regelungen, deren materieller Teil in Österreich bis heute innerstaatlich in Geltung steht. Aus völkerrechtlicher Sicht besonders innovativ war die internationale Gewährleistung der Rechte von Minderheitenangehörigen durch die im Vertrag verankerte „Völkerbundgarantie“, deren effektive Umsetzung jedoch – wie Christian Pippan in seinem Beitrag zur kürzlich erschienenen Sammlung „100 Jahre Staatsvertrag von St. Germain“ (Facultas) aufzeigt – in der nachfolgenden Praxis weitestgehend ausblieb. Mehr Informationen zu dem von A. Raffeiner herausgegebenen Band und den darin enthaltenen Beiträgen finden Sie hier!