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Diplomarbeiten und Dissertationen

Alle Informationen zum Verfassen von Abschlussarbeiten

Diplomarbeiten (DA's) und Dissertationen zu Fragestellungen des Völkerrechts und des Rechts internationaler Organisationen werden vergeben von:

  • Univ.-Prof. Dr. Erika de Wet 

  • Ao. Univ.-Prof. Dr. Gerd Oberleitner  

  • Assoz.-Prof. Dr. Yvonne Karimi-Schmidt 

  • Univ.-Prof. Botschafter Dr. Helmut Tichy (Voraussetzung für die Betreuung ist die Absolvierung einer der von Univ.-Prof. Botschafter Dr. Tichy angebotenen Lehrveranstaltungen)

Eine Mitbetreuung durch andere Institutsmitglieder und Lehrbeauftragte ist nach Maßgabe deren Expertise, Interesse und Kapazitäten grundsätzlich möglich.

Im Folgenden werden die Betreuungsvoraussetzungen im Allgemeinen dargestellt. Für weitere, von den einzelnen BetreuerInnen verfassten und zu beachtenden Voraussetzungen, klicken Sie bitte oben auf den Namen der/des jeweiligen Betreuerin/Betreuers. (in Bearbeitung)

Vorausgesetzt werden folgende Bedingungen:

  • die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltung "Methodik und Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens";
  • zumindest gute Ergebnisse in der Fachprüfung Völkerrecht;
  • von Vorteil ist des Weiteren die erfolgreiche Teilnahme an anderen Lehrveranstaltungen im Fachbereich Völkerrecht.

Das Thema der Diplomarbeit kann nach Rücksprache mit dem/der BetreuerIn von dem/der Diplomandin selbst vorgeschlagen werden. Themen für die Diplomarbeit sind am besten in Vertiefungslehrveranstaltungen (Kurs, Seminar) zu gewinnen. Wenn möglich, sollten DiplomandInnen den/die BetreuerIn bereits mit einem kurzen schriftlichen Themenvorschlag (Arbeitstitel, Fragestellungen, Grobgliederung) aufsuchen. Die Arbeiten können auch in englischer Sprache verfasst werden.

Nachdem mit dem/der BetreuerIn ein Thema und ein vorläufiger Arbeitstitel vereinbart wurden, hat der/die DiplomandIn die Themenabfrage in UNIKAT durchzuführen, um sicherzustellen, dass das Thema noch nicht vergeben ist. Die Abfrage ist durch Vorlage des Abfrageausdrucks nachzuweisen. Nach der Vergabe des vorläufigen Themas hat die Vorlage einer Disposition innerhalb von 2 Monaten zu erfolgen, ansonsten kann das Thema neuerlich vergeben werden. Die definitive Vergabe eines Themas und die Festlegung des Titels der Arbeit erfolgt erst nach Vorlage einer Disposition.

Die Disposition dient dazu, die Ideen des/der DiplomandIn und den Planungsprozess der Arbeit darzulegen und mit dem/der BetreuerIn weiterzuentwickeln. Sie hat jedenfalls zu enthalten:

  • (Vorläufiger) Titel der Diplomarbeit
  • Name der Verfasserin/des Verfassers, der Betreuerin/des Betreuers, und Datum
  • Problembeschreibung, Forschungsfrage(n) und Methode: Die Problembeschreibung erläutert das Themengebiet und den Kontext, in dem das Diplomarbeitsthema bearbeitet wird und stellt die Relevanz des Themas dar. Die Forschungsfrage(n) stellen dar, was im Einzelnen untersucht werden soll. Sie sollen so gewählt sein, dass sie mit der gewählten Methode auch tatsächlich zu beantworten sind, und sie müssen im Laufe der Arbeit bzw. in den Schlussfolgerungen auch tatsächlich beantwortet werden. Die gewählte Methode bzw. der Gang der Untersuchung ist ebenfalls darzulegen. Erwartete Ergebnisse können allenfalls als Hypothese(n) formuliert werden.
  • Gliederung und Erläuterung der (vorläufigen) Strukturierung der Diplomarbeit (in Kapiteln) um darzulegen welche Forschungsfragen in welchem Teil der Arbeit untersucht werden.
  • Vorläufiges tabellarisches Inhaltsverzeichnis mit Angabe des geplanten Umfangs (Seitenzahlen) der einzelnen Teile bzw. der gesamten Arbeit.
  • Vorläufiges Literaturverzeichnis, welches einen ersten Überblick zumindest über die zu verwendende grundlegende Literatur und Rechtsquellen gibt.
  • Zeitplan für die Abfassung der Diplomarbeit. Der Zeitaufwand für eine Diplomarbeit sollte im Normalfall 6 Monate nicht übersteigen.

 

Für weiterführende Informationen zu Recherche, Abfassung der Arbeit und Zitierweise im Völkerrecht siehe:

  • Anleitung zur Nutzung von Datenbanken
  • Hinweise zur Abfassung v. Diplomarbeiten & Dissertationen im Völkerrecht
  • Internet as a research tool
  • Vorschläge zur Zitierweise bei völkerrechtlichen Arbeiten
  • Citations in international law
  • Using and citing sources correctly
  • OSCOLA 2006 - Citing International Law Sources (Oxford University Standard for Citation of Legal Authorities)
  • Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung von Fehlverhalten in der Wissenschaft

Die Betreuung der Diplomand:innen erfolgt in den Sprechstunden und nach Vereinbarung bzw. in den dafür vorgesehenen und entsprechend angekündigten Lehrveranstaltungen. Ein regelmäßiger Kontakt und Berichte über den Fortschritt der Arbeit werden erwartet. Die fertige Arbeit ist dem/der Betreuer:in in elektronischer Form zur Vorkorrektur vorzulegen. Danach ist die Arbeit elektronisch und in gebundener Form entsprechend den Richtlinien der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Dekanat einzureichen. Informationen zur Einreichung der abgeschlossenen Diplomarbeit/Dissertation und die entsprechenden Vorlagen sind auf dieser Seite zu finden: https://rewi.uni-graz.at/de/studienservice/downloads/.

Für die Begutachtung der in gebundener Form eingereichten Diplomarbeit sind mindestens 4 Wochen zu veranschlagen. In Ausnahmefällen kann eine raschere Begutachtung vereinbart werden.

Die folgenden allgemeinen Kriterien für die Qualität einer Diplomarbeit und damit der Bewertungsmaßstab für die Benotung sollen in Erinnerung gerufen werden: Die Diplomarbeit muss nicht zwingend neue wissenschaftliche Erkenntnisse beinhalten, sondern dient in erster Linie zum Nachweis der Fähigkeit des wissenschaftlichen Arbeitens. Als wissenschaftliche Arbeit unterliegt sie allerdings strikt den Anforderungen an wissenschaftliche Qualität. Bewertungsmaßstäbe dafür sind u.a. die Tiefe der rechtswissenschaftlichen Analyse (insbesondere auch die überzeugende Balance von deskriptiven und analytischen Elementen und die überzeugende und eigenständige Beantwortung der gestellten Forschungsfragen); logische und kohärente Argumentation; adäquate Gliederung, Struktur und Umfang; eine dem wissenschaftlichen Diskurs angemessene klare Sprache, Stil und Form; korrekte und konsistente Zitationsweise und Verwendung der Quellen; angemessene Breite und Tiefe der Literatur- und Rechtsquellenbasis; Qualität der Forschungsergebnisse und Schlussfolgerungen. Das Abfassen der Diplomarbeit in einer Fremdsprache wird berücksichtigt.

Der Termin für die Defensio ist mit dem/der BetreuerIn nach Einreichung der Diplomarbeit zu vereinbaren. Die mündliche Verteidigung der Diplomarbeit besteht aus einem einleitenden Vortrag des/der DiplomandIn, in dem in knapper Form (max. 15 min.) die wesentlichen Forschungsergebnisse präsentiert werden sollen, gefolgt von einer Diskussion. Der/die DiplomandIn hat ein ein- bis zweiseitiges Handout über die wesentlichen Forschungsergebnisse zur Verfügung zu stellen. 

Weitere Informationen zum Verfassen von Diplomarbeiten an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät finden sich auf der Website des Dekanats.

Für Dissertationen gilt das Gesagte sinngemäß in Einklang mit den Bestimmungen des Doktoratsstudiums; alles Weitere ist mit den jeweiligen BetreuerInnen zu besprechen.

Allgemeine Informationen zum Verfassen von Diplomarbeiten an der REWI Fakultät finden Sie HIER auf der Website des Dekanats.

Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz

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