Frequently Asked Questions im Studium
Allgemeines
E-Mail Kommunikation
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, E-Mails ausschließlich unter Verwendung Ihres Uni-Graz-Accounts zu schicken sind.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass studiumsrelevante E-Mails tatsächlich einlangen bzw. zugestellt werden – unabhängig von Quotenbeschränkungen oder Filtereinstellungen diverser Provider. Außerdem wird dadurch datenschutzrechtlichen Regelungen Genüge getan.
Das neue Curriculum für das Diplomstudium 22W
Was ist neu und was erwartet mich bei meinem Übertritt in 22W?
Ab 01.10.2022 tritt das neue Curriculum für das Diplomstudium Rechtswissenschaften (Version 22W) in Kraft.
Im Interview "Jus wird neu" mit Prof. Gabriele Schmölzer und Prof. Klaus Poier können Sie die relevantesten Änderungen nachlesen.
Weitere Informationen und den Studienplan zum Download finden Sie auf der Seite Diplomstudium 22W.
FAQs zur Vorlesungsprüfung
Frequently Asked Questions (FAQs) von Studierenden
**Bitte beachten Sie, dass die FAQs laufend aktualisiert werden**
1. Ich habe eine inhaltliche/administrative Frage abseits der „Frequently Asked Questions (FAQs)“. An wen muss ich mich in welcher Form wenden?
Bitte überprüfen Sie zuerst genau, ob Sie Ihre Frage und die entsprechende Antwort nicht bereits bei den „Frequently Asked Questions“ finden. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, schreiben Sie bitte eine E-Mail an voelkerrecht(at)uni-graz.at. Fragen, die bei den „FAQs“ aufgelistet sind, werden seitens des Instituts nicht beantwortet!
2. Welchen Einfluss hat die Studienplanreform auf die Fachprüfung aus Völkerrecht?
Mit der Einführung des neuen Studienplans im Wintersemester 2022/23 wurde die bisher bestehende Fachprüfung aus Völkerrecht durch eine schriftliche Vorlesungsprüfung im Umfang von 6 ECTS und 4 Semerstunden abgelöst. Seit dem Haupttermin des Wintersemesters 2022/23 werden demnach ausschließlich Vorlesungsprüfungen angeboten.
3. In welcher Form wird die Vorlesung aus Völkerrecht im Wintersemester 2023/24 stattfinden?
Die Vorlesungseinheiten finden entsprechend des Ablaufprogramms auf Moodle grundsätzlich in Präsenz statt, einzelne Online-Einheiten (in Form von Video-Aufzeichnungen) werden vorab im Programm gekennzeichnet.
Bitte beachten Sie auch stets unsere aktuellen Ankündigungen auf Moodle sowie das auf der Moodle-Website verfügbare Ablaufprogramm.
4. Ich habe inhaltliche Fragen zum Vorlesungsstoff. An wen kann ich mich wenden?
Sollte es der zeitliche Rahmen erlauben, können gegen Ende der Vorlesungseinheiten inhaltliche Fragen gestellt werden.
Konnten Ihre Fragen im Rahmen der Vorlesung sowie der prüfungsvorbereitenden Übung (vgl. Frage 5) nicht behandelt werden, steht Ihnen selbstverständlich zusätzlich die Möglichkeit offen, Sprechstundentermine zu vereinbaren.
5. Gibt es eine prüfungsvorbereitende Übung?
Die Lehrveranstaltung "Prüfungsvorbereitung zur VO Völkerrecht" (LV Nr. 217.700) wird vor ausgewählten Prüfungsterminen, insgesamt drei Mal pro Studienjahr, angeboten. Die Lehrveranstaltung ist darauf ausgerichtet, die Teilnehmenden auf die Vorlesungsprüfung aus Völkerrecht vorzubereiten. Die Studierenden sollen am Ende der Lehrveranstaltung in der Lage sein, völkerrechtliche Fälle eigenständig zu lösen.
Die Übung löst damit die bisher abgehaltenen kollektiven Prüfungsnachbesprechungen und ‘Q&A‘-Einheiten ab. Eine Besprechung der jeweils vorangehenden Vorlesungsprüfung ist jedoch weiterhin in der letzten Übungseinheit vorgesehen.
Nähere Informationen zum Ablauf und Inhalt der Übung erhalten Sie nach Anmeldung durch die Lehrveranstaltungsleiterinnen sowie im entsprechenden Moodle-Kurs. Bitte beachten Sie die gesonderten Anmeldezeiträume auf UNIGRAZonline. Es werden keine Nachmeldungen vorgenommen.
Bei positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung erhalten Studierende laut Studienplan 1 ECTS-Credit.
6. Ich möchte mich auf die Vorlesungsprüfung aus Völkerrecht vorbereiten. Was sind die relevanten Lehrunterlagen und wie bereite ich mich am besten auf die Prüfung vor?
Die Vorlesungsprüfungen aus Völkerrecht werden von Frau Univ.-Prof. Dr. Erika de Wet erstellt. Als zentrale Lehrunterlage fungiert seit dem Sommersemester 2023 das Lehrbuch von Andreas von Arnauld, Völkerrecht, Heidelberg (C.F. Müller) 5. Auflage 2023 sowie zusätzlich die auf Moodle zu Verfügung gestellten Unterlagen.
Für die genaue Stoffabgrenzung beachten Sie bitte das aktuelle Semester-Ablaufprogramm, welches Sie auf der Moodle-Website der aktuellen Vorlesung finden.
Auch alles, was in den Vorlesungseinheiten sowie Online-Aufzeichnungen der Vorlesung von Univ.-Prof. Dr. Erika de Wet besprochen wird, ist prüfungsrelevant. Dies gilt auch für den Inhalt der auf Moodle zu Verfügung gestellten Übungs-Quiz!
Die Prüfungstermine finden Sie auf UNIGRAZonline; darüber erfolgt auch die Anmeldung. Keine Anmeldung am Institut!
Informationen zu Standard-Kommissionen bei schriftlichen Vorlesungsprüfungen können Sie hier abrufen.
7. Ich möchte die Vorlesungsprüfung aus Völkerrecht nicht an den Hauptterminen (Jänner bzw. Juni), sondern an einem der Wiederholungstermine absolvieren. Was für eine Stoffabgrenzung gilt für die Wiederholungstermine?
Der Stoff des jeweiligen Haupttermins gilt auch für die entsprechenden Wiederholungstermine, wobei zusätzlich auch die bis zum Prüfungstermin behandelten Ergänzungen und Aktualisierungen prüfungsrelevant sind. Es wird daher empfohlen, dass Studierende auch immer zur aktuellen Vorlesung angemeldet sind, da es laufend zu Ergänzungen und Aktualisierungen kommen kann, und Moodle-Websiten von vergangenen Semestern nicht betreut, d.h. nicht mehr aktualisiert und ergänzt werden. Vergleichen Sie die Stoffabgrenzung daher bitte immer unbedingt mittels des aktuellen Ablaufprogrammes der jeweiligen Moodle-Website der aktuellen (!) Vorlesung.
8. Kann ich auch mit anderen völkerrechtlichen Lehrbüchern lernen (zB. August Reinischs Lehrbuch „Österreichisches Handbuch des Völkerrechts“ (2021) oder das Kurzlehrbuch „Völkerrecht Verstehen“ von Beham/Fink/Janik oder ?
Sie können sich natürlich auch mit anderen völkerrechtlichen Lehrbüchern auf die Vorlesungsprüfung aus Völkerrecht vorbereiten. Die Gefahr, dass etwas bei der Prüfung gefragt wird, das nicht (ausführlich) in den anderen Lehrbüchern thematisiert wird, liegt bei Verwendung anderer als der empfohlenen Lehrunterlage jedoch bei Ihnen.
9. Wo finde ich die Angaben von bisherigen Völkerrechts-Fach- und Vorlesungsprüfungen? Gibt es entsprechende Lösungsskizzen?
Die Angaben der bisherig gestellten Völkerrechts-Fachprüfungen finden Sie auf der Moodle-Website der Vorlesung. Lösungsskizzen werden vom Institut für Völkerrecht nicht veröffentlicht, aber es werden die beste(n) Prüfungsarbeit(en) des jeweiligen Antritts in anonymisierter Form auf der Moodle-Website der Vorlesung veröffentlicht. Sie können sich an diesen Prüfungsarbeiten Ihrer KommilitonenInnen hinsichtlich der Falllösung orientieren. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Lösungsvorschläge Ihrer Mitstudenten und Mitstudentinnen keine Musterlösungen darstellen, und das Institut für Völkerrecht kann daher keine Garantie der Vollständigkeit und Richtigkeit der Lösungsvorschläge übernehmen.
10. Ich möchte das Falllösen mittels sog. „Case-Books“ üben. Welche Völkerrechts-Case-Books werden seitens des Instituts empfohlen?
Bitte beachten Sie, dass sich zur Falllösung auch die auf Moodle zu Verfügung gestellten Angaben bisheriger Völkerrechtsfachprüfungen unter Zuhilfenahme der veröffentlichten besten Prüfungsarbeiten eignen. Daneben sind diverse Völkerrechts-Case-Books am Markt verfügbar (in alphabetischer Reihenfolge):
- Andreas von Arnauld, „Klausurenkurs im Völkerrecht“ (C.F. Müller, 2018).
- Heintschel von Heinegg, „Casebook Völkerrecht“ (C.H.Beck, 2014).
- Kirsten Schmalenbach, „Casebook: Internationales Recht“ (Fakultas, 2014).
11. Ich möchte Zugriff zur Moodle-Website der Völkerrechtsvorlesung des letzten Semesters bekommen. Dies deshalb, weil dort alle Online-Aufzeichnungen der Vorlesung bereits verfügbar sind. Kann eine solche Nachmeldung seitens des Instituts erfolgen?
Es erfolgen keine Nachmeldungen zur Moodle-Website der Völkerrechtsvorlesung des letzten Semesters. Wenn also beispielsweise ein Studierender/eine Studierende im April 2024 die Vorlesungsprüfung aus Völkerrecht absolvieren möchte, so hat er oder sie sich selbständig und fristgerecht zur Vorlesung des Wintersemesters 2023/2024 anzumelden, sofern er oder sie Zugriff auf alle Unterlagen haben möchte. Dies ist einerseits durch den enormen bürokratischen Aufwand seitens des Instituts begründet, andererseits wird von Studierenden erwartet, dass sie ihre Semester- und Prüfungsplanung selbständig und vorausschauend vornehmen. Entsprechende Anfragen bleiben demnach ausnahmslos unberücksichtigt.
Des Weiteren wird die entsprechende Moodle-Website stets nur bis zum Ende des laufenden Semesters betreut und bleibt darüber hinaus für den Zeitraum der beiden Wiederholungsprüfungen verfügbar.
12. In welchem Format (Präsenz/Online) findet die Vorlesungsprüfung aus Völkerrecht derzeit statt?
Die Vorlesungsprüfungen finden im „Bring Your Own Device“-Format (BYOD) statt, welches die Durchführung von elektronischen Prüfungen in Präsenzform am eigenen Gerät am Campus der Universität Graz ermöglicht. Die Prüfungen werden dabei im Open-Book-Format angeboten, allerdings mit der Einschränkung, dass Studierende bloß eine gewisse Auswahl an physischen Unterlagen zur Beantwortung der Prüfungsfragen heranziehen dürfen (siehe Frage 13).
Nähere Informationen zum BYOD-Format sowie den technischen Voraussetzungen finden Sie auf der ePrüfungs-Informationsseite des Dekanats.
13. Sind die Vorlesungsprüfungen sogenannte „open“ oder „closed“ Book Prüfungen? Was bedeutet „Open-Book-Prüfung“? Was ist bei „Open-Book-Prüfungen“ alles erlaubt und was sind „unerlaubte Hilfsmittel“?
Die BYOD-Präsenzprüfungen werden im „Open-Book-Format“ angeboten, dies allerdings mit der Einschränkung, dass pro Prüfungskandidatin / Prüfungskandidaten ausschließlich die Mitnahme folgender Hilfsmittel gestattet ist:
- 1 beliebiges Lehrbuch (Markierungen erlaubt)
- 1 Kodex bzw. Vertragstextsammlung (Markierungen erlaubt)
!!! Umstellung des „Open-Book-Formats“: Ab dem Hauptprüfungstermin des Wintersemesters 2024/25 (dh ab dem Prüfungstermin am 03.02.2025) wird die bis dahin bestehende Regelung bezüglich der Mitnahme gestatteter Hilfsmittel dergestalt geändert, dass die Mitnahme eines DIN A4-Ordners mit beliebigen Inhalt NICHT mehr gestattet ist.
Der Rückgriff auf weitere physische Unterlagen sowie Internetseiten außerhalb der Prüfungsseite bzw. gespeicherte Dokumente auf dem mitgebrachten Gerät ist ausdrücklich untersagt und wird als Verwendung „unerlaubter Hilfsmittel“ betrachtet.
"Open Book" bedeutet nicht, dass Sie die Prüfung in "Gruppenarbeit" (bspw. auch unter Zuhilfenahme von WhatsApp, Studo, etc.) lösen oder die Prüfung von einer anderen Person schreiben lassen dürfen. Dies wären in jedem Fall "unerlaubte Hilfsmittel". Vor Absolvierung der Vorlesungsprüfung muss eine ehrenwörtliche Erklärung abgegeben werden, dass Sie sich keiner unerlaubten Hilfsmittel bedienen. Die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel – also ein Verstoß gegen die von Ihnen abgegebene ehrenwörtliche Erklärung – kann und wird Konsequenzen nach sich ziehen!
Das Institut für Völkerrecht behält sich vor, im Einklang mit § 3 Abs 4 der Richtlinie der Studiendirektorin über die Durchführung von Online-Prüfungen stichprobenartige Gespräche mit Studierenden zur Plausibilisierung der Antworten innerhalb von drei Werktagen nach der Prüfung durchzuführen.
14. Sind Markierungen und/oder Kommentare in den unter Punkt 13. festgehaltenen erlaubten Hilfsmitteln erlaubt?
Sowohl im Lehrbuch, als auch im Kodex bzw in der Vertragstextsammlung sind Markierungen (Unterstreichungen) erlaubt. Das Anfügen von Kommentaren, Verweisen oder ähnlichem ist dagegen nicht gestattet!
Die erlaubten Hilfsmittel werden bei der Einlasskontrolle kontrolliert.
15. Muss ich bei Absolvierung der Völkerrechts-Prüfung direkt übernommene Stellen kennzeichnen? Wie habe ich eine solche Kennzeichnung von fremdem Gedankengut vorzunehmen (Zitationsart/ Zitationsweise)?
Ja, bei den Vorlesungsprüfungen aus Völkerrecht im "Open-Book-Format" sind direkt übernommene Stellen aus anderen Texten (Büchern, Internetquellen, etc.) entsprechend zu kennzeichnen! Ihre abgelegte Prüfung kann mittels Plagiatssoftware überprüft werden. Beachten Sie dazu auch die entsprechende Richtlinie des Rektorates über studienrechtliche Sondervorschriften aufgrund von COVID-19 vom 7.5.2020.
Eine klare Kennzeichnung, dass der Text direkt übernommen wurde und nicht eigenes Gedankengut darstellt, genügt. Es wird keine Zitationsart/-weise vom Institut für Völkerrecht vorgegeben. Die entsprechenden Referenzen sollte jedoch klar nachvollziehbar und nachverfolgbar sein. Bitte beachten Sie, dass ein allgemeiner Verweis am Anfang Ihrer Prüfungsarbeit nicht ausreicht. Es wird erwartet, dass Sie bei Übernahme wortwörtlicher Zitate den Verweis direkt nach dem entsprechenden Zitat angeben. Keine Kennzeichnung ist notwendig, wenn keine wörtliche Übernahme erfolgt, Sie also zB. das Lehrbuchwissen subsumieren.
16. Ich habe die Frist der Prüfungsanmeldung übersehen und kann mich nicht mehr selbständig über Uni Graz Online anmelden. Kann eine Nachmeldung zur Fachprüfung seitens des Instituts erfolgen?
Es werden seitens des Instituts für Völkerrecht keine Nachmeldungen zur Vorlesungsprüfung vorgenommen. Von den Studierenden wird eine selbständige und vorausschauende Prüfungsplanung erwartet. Das Beachten von Fristen gehört zu den Kernkompetenzen juristischer Arbeit und wird daher auch von Studierenden erwartet.
Das Insitut für Völkerrecht empfiehlt einen Screenshot der Prüfungsanmeldung zu machen. In der Vergangenheit wurde immer wieder behauptet, dass eine ordnungsgemäße Anmeldung erfolgte, ein Systemfehler aber dafür verantwortlich sei, dass es zur (ungewünschten) Abmeldung kam oder die Anmeldung aufgrund eines Systemfehlers nicht erfolgte. Bei Behauptung eines solchen Systemfehlers liegt die Beweislast bei den Studierenden (dh. Nachweis der Anmeldung durch Screenshot der Prüfungsanmeldung, Anmeldehistorie, etc...).
17. Ich habe mich für die Vorlesungsprüfung angemeldet, möchte aber nun doch nicht mehr die Prüfung schreiben, obwohl die zeitgerechte Abmeldung (bis 48h vor der Prüfung) verstrichen ist und auch sonst kein hinreichend begründeter Verhinderungsgrund (Attest,...) vorliegt.
Bei Nichtwahrnehmen des Termins ohne zeitgerechte Abmeldung (bis 48 Stunden vor Prüfungsbeginn) oder hinreichend begründeten Verhinderungsgrund (Attest, etc.) wird eine Sperre gem § 29(4) des Satzungsteils Studienrecht über den Antritt zum nächsten Prüfungstermin verfügt.
18. Es kommt zu Internetproblemen am Tag der Vorlesungsprüfung. Aus diesem Grund kann/möchte ich die Prüfung nicht schreiben. Kann eine Abmeldung seitens des Instituts erfolgen?
Sollten am Tag der Prüfung Internetprobleme auftreten und Sie können/wollen die Prüfung aus diesem Grund nicht schreiben, so sind die technischen Probleme entsprechend nachzuweisen (Bestätigung des Internetproviders, oä.).
Sollten während der Prüfung technische Probleme auftreten, so ist unverzüglich das Serviceteam der elektronischen Prüfungen (ePrüfungen - Studieren an der REWI-Fakultät) im Prüfungsraum zu kontaktieren. Bei ordnungsgemäß nachgewiesenen technischen Problemen erfolgt eine Prüfungsabmeldung, ohne die Verhängung einer Sperre gemäß § 29(4) des Satzungsteils Studienrecht.
19. Ich habe die Vorlesungsprüfung aus Völkerrecht geschrieben. Wann kann ich mit den Ergebnissen rechnen?
Bitte fragen Sie beim Institut nicht nach, bis wann in concreto die Ergebnisse der Vorlesungsprüfung vorliegen werden. Das Institut für Völkerrecht ist verpflichtet die Ergebnisse der Fachprüfung binnen 4 Wochen ab Absolvierung auszusenden. Sie erhalten Ihr Ergebnis daher spätestens binnen 4 Wochen ab Absolvierung der Prüfung. Freuen Sie sich, wenn Sie ihr Ergebnis (ausnahmsweise) früher bekommen.
20. Ich habe meine Prüfungsnote erhalten und möchte in meine Prüfung Einsicht nehmen. An wen muss ich mich diesbezüglich wenden? Ist eine solche Einsichtnahme verpflichtend? Kann ich eine/n Freund/in, einen Elternteil oder einen sonstigen Dritten zum Gespräch mitbringen?
Die Einsichtnahmen werden als kollektiver Termin zur Einsichtnahme für alle PrüfungskandidatInnen stattfinden. Diesen Termin können Sie ohne vorherige Anmeldung wahrnehmen, um Einsicht in Ihre Prüfung zu nehmen. Der jeweilige Termin für diese kollektive Einsichtnahmemöglichkeit wird Ihnen per Nachbesprechungsinformationsblatt bei Aussendung der Noten mitgeteilt. Eine Terminvereinbarung per Mail ist daher nicht notwendig.
Die Wahrnehmung des Termins zur Einsichtnahme ist freiwillig und wird ausschließlich in Präsenzform abgehalten. Individuelle Einsichtnahmen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Da es sich bei dem Termin der Einsichtnahme um ein pädagogisches Gespräch handelt, ist Dritten die Teilnahme untersagt.
Zusätzlich zur Möglichkeit der individuellen Einsichtnahme empfehlen wir Ihnen, an den gemeinsamen Nachbesprechungseinheiten in der jeweils letzten Einheit der prüfungsvorbereitenden Übung (siehe Punkt 5.) teilzunehmen, in deren Rahmen die Lösung der jeweils letzten Vorlesungsprüfung ausführlich besprochen wird.
Rechtswissenschaftliche Fakultät
RESOWI, Universitätsstraße 15/AE, 8010 Graz