Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Kursprüfungen

Die Kursteilnehmer müssen bei der Abschlussklausur am Ende des Semesters mitschreiben. Eine unentschuldigte Nichtteilnahme wird mit nicht genügend bewertet. Entschuldigt ist nur, wer ein ärztliches Attest oder einen vergleichbaren schriftlichen Nachweis über den Grund der Verhinderung beibringt. Der Nachweis muss bis spätestens eine Woche nach der Abschlussklausur vorgelegt werden. Die 1. Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung hat grundsätzlich bei jenem Vortragenden zu erfolgen, dessen Kurs ursprünglich besucht wurde. Ein Prüferwechsel ist erst ab dem 2. Wiederholungstermin zulässig. Werden beide Wiederholungstermine nach einem Kurs nicht wahrgenommen, muss der Kurs zur Gänze wiederholt werden. Wenn jemand erst beim 3. Termin für die Abschlussklausur (2. Wiederholungstermin) das erste Mal antritt und dabei mit einem "Nicht genügend" beurteilt wird, kann er keinen weiteren Nachtermin verlangen, da sämtliche Termine für diesen Kurs erschöpft sind.

Kontakt

Amtsrätin

Manuela Rusz

Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen
Universitätsstraße 15/A4
8010 Graz

Fax:+43 316 380 - 3418

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.