• Österreichische Staatsbürgerschaft
• Abschluss einer höheren Schule (Reife- bzw. Diplomprüfung) und einer Fachhochschule oder eines Universitätsstudiums
• Sehr gute Englisch- und Französischgrundkenntnisse
AuslandspraktikantenInnen erhalten für die Dauer der ordnungsgemäßen Teilnahme am Praktikum – 40-Stunden-Woche mit Anwesenheitspflicht - einen monatlichen Ausbildungsbeitrag, werden bei der WGKK sozialversichert und haben Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 2 Arbeitstagen pro Praktikumsmonat. Es wird darauf hingewiesen, dass AuslandspraktikantInnen für sämtliche Kosten im Zusammenhang mit ihrer An- und Abreise, Aufenthalt, Unterkunft etc. in Strassburg selbst aufkommen müssen. InteressentInnen werden ersucht, ein Motivationsschreiben sowie einen Lebenslauf per E-Mail an die Vertretung zu schicken, Bewerbungsfrist ist der 2. Dezember 2016. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur ein Auslandspraktikum absolviert werden kann, damit möglichst vielen jungen Menschen diese Möglichkeit eines Ausbildungsverhältnisses offen steht. Zudem ist nach einem Auslandspraktikum die Absolvierung eines Verwaltungspraktikums in der Zentrale des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) nicht mehr möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMEIA unter Auslandspraktikum.
LINK zur Homepage der Ständigen Vertretung Österreichs beim Europarat