Auf dem Blog EJIL:Talk! untersucht Natascha Gojkovic, Universitätsassistentin am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen, die Schutzmechanismen des Seerechtsübereinkommens für Unterseekabel in der ausschließlichen Wirtschaftszone.
Der Beitrag zeigt, dass Art. 60 SRÜ – anders als bei künstlichen Inseln, Anlagen und Bauwerken – auf Kabel nicht anwendbar ist, und beleuchtet, wie Staaten wie Australien, Neuseeland, Dänemark und Japan diese Lücke bislang durch nationale Schutzzonen zu schließen versuchen. Abschließend plädiert er für eine analoge Anwendung von Art. 60 SRÜ, um die entstandene Rechtsunsicherheit auf völkerrechtlicher Ebene zu beheben.
Der Beitrag kann hier abgerufen werden.