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Mittwoch, 04.05.2022

BYOD - Neuer Prüfungsmodus

Mit dem Haupttermin des Sommersemesters 2022 (01.07.2022) wird mit „Bring Your Own Device“-Prüfungen (BYOD) ein neues Format für die Fachprüfung aus Völkerrecht eingeführt, welches die Durchführung von elektronischen Prüfungen am eigenen Gerät in Präsenzform am Campus der Universität Graz ermöglicht.

Die Prüfungen werden weiterhin im Open-Book-Format angeboten, allerdings mit der Einschränkung, dass pro Prüfungskandidatin / Prüfungskandidaten ausschließlich die Mitnahme folgender Hilfsmittel gestattet ist:

  • 1 DIN A4-Ordner mit beliebigem Inhalt (Mitschriften, Folien etc.)
  • 1 beliebiges Lehrbuch
  • 1 Kodex bzw. Vertragstextsammlung (Markierungen erlaubt)

Der Rückgriff auf weitere physische Unterlagen sowie Internetseiten außerhalb der Prüfungsseite bzw. gespeicherte Dokumente auf dem mitgebrachten Gerät ist ab dem Haupttermin des Sommersemesters ausdrücklich untersagt und wird als Verwendung „unerlaubter Hilfsmittel“ betrachtet.

"Open Book" bedeutet in keinem der Prüfungsmodi (weder Take-Home noch BYOD), dass die Prüfung in "Gruppenarbeit" (bspw. auch unter Zuhilfenahme von WhatsApp, Studo, etc.) gelöst werden darf oder man die Prüfung von einer anderen Person schreiben lassen darf Dies wären in jedem Fall  "unerlaubte Hilfsmittel". Vor Absolvierung der Fachprüfung muss eine ehrenwörtliche Erklärung abgegeben werden, dass PrüfungskandidatInnen sich keiner unerlaubten Hilfsmittel bedienen. Die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel – also ein Verstoß gegen die von Ihnen abgegebene ehrenwörtliche Erklärung – kann und wird Konsequenzen nach sich ziehen!

Bitte beachten Sie, dass auch bei Präsenzfachprüfungen im "Open-Book-Format" direkt übernommene Stellen aus anderen Texten (Büchern, Internetquellen, etc.) entsprechend zu kennzeichnen sind! Abgelegte Prüfung können mittels Plagiatssoftware überprüft werden. Beachten Sie dazu auch die entsprechende Richtlinie des Rektorates über studienrechtliche Sondervorschriften aufgrund von COVID-19 vom 7.5.2020.    Eine klare Kennzeichnung, dass der Text direkt übernommen wurde und nicht eigenes Gedankengut darstellt, genügt. Es wird keine Zitationsart/-weise vom Institut für Völkerrecht vorgegeben. Die entsprechenden Referenzen sollte jedoch klar nachvollziehbar und nachverfolgbar sein. Bitte beachten Sie, dass ein allgemeiner Verweis am Anfang Ihrer Prüfungsarbeit nicht ausreicht. Es wird erwartet, dass Sie bei Übernahme wortwörtlicher Zitate den Verweis direkt nach dem entsprechenden Zitat angeben. Keine Kennzeichnung ist notwendig, wenn keine wörtliche Übernahme erfolgt, Sie also zB. das Lehrbuchwissen subsumieren.

Weitere Infromationen zur Fachprüfung aus Völkerrecht im Allgemeinen finden Sie hier.

Nähere Informationen zum BYOD-Format sowie den technischen Voraussetzungen finden Sie auf der ePrüfungs-Informationsseite des Dekanats.

 

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